1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der VISIONZ KIG (nachfolgend „VISIONZ“), und ihrer Kundschaft.
Sie gelten für alle Dienstleistungen von VISIONZ, insbesondere für Beratungen, Schulungen, Kurse, Workshops, Moderationen, Kommunikations- und Marketingdienstleistungen, Konzepte, Strategien sowie Supportleistungen.
Abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn sie von VISIONZ schriftlich bestätigt wurden.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche oder elektronische Offerte von VISIONZ und deren Annahme oder
  • schriftliche, elektronische oder mündliche Bestätigung der Kundschaft oder
  • Nutzung von Dienstleistungen nach entsprechender Vereinbarung oder Anfrage.

Offerten sind, sofern nicht anders vermerkt, 30 Tage gültig.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte, dem Mandatsvertrag, Projektplan oder einer schriftlichen Vereinbarung.
VISIONZ erbringt alle Dienstleistungen sorgfältig, fachgerecht und nach anerkannten Standards.
Zur Erfüllung ihrer Leistungen kann VISIONZ qualifizierte Drittpersonen oder Unternehmen beiziehen.
Eine Weitergabe erfolgt ausschliesslich mit angemessener Sorgfalt.

3.1 Änderungen und Mehraufwand

Nachträgliche Anpassungen, neue Anforderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs werden separat nach effektivem Aufwand verrechnet.

3.2 Leistungs- und Lieferfristen

Termine und Fristen gelten als Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung oder neuer Anforderungen der Kundschaft verlängern die Fristen entsprechend.

4. Mitwirkungspflichten der Kundschaft

Die Kundschaft stellt alle relevanten Informationen, Unterlagen, Zugänge und Entscheidungspersonen rechtzeitig zur Verfügung.
Verzögerungen oder Mehraufwände wegen mangelnder Mitwirkung werden zusätzlich verrechnet.

5. Honorare, Spesen und Vorauszahlungen

Sofern nicht anders vereinbart, gelten die jeweils kommunizierten Stunden- oder Pauschalansätze.
Spesen und externe Kosten (Reisen, Verpflegung, Material, Infrastruktur, Drittleistungen) werden nach effektivem Aufwand verrechnet.

5.1 Reise- und Spesenregelung

  • Auto: CHF 0.70 pro km
  • Bahn: 2. Klasse, effektiv
  • Flug: nach Absprache
  • Übernachtungen: effektiv
  • Verpflegung: effektiv bzw. nach Absprache

5.2 Vorauszahlungen

VISIONZ kann je nach Auftrag, Kundschaft oder Projektphase angemessene Vorauszahlungen verlangen.
Die Höhe wird situativ festgelegt und vor Leistungsbeginn schriftlich kommuniziert.
Ohne fristgerechte Vorauszahlung kann VISIONZ die Arbeiten sistieren oder den Auftrag nicht ausführen.

6. Rechnungsstellung und Zahlung

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 30 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug kann VISIONZ:

  • Mahngebühren erheben
  • Verzugszinsen verrechnen
  • Arbeiten sistieren
  • vereinbarte Termine verschieben

7. Terminverschiebungen und Annullationen

7.1 Durch die Kundschaft

Für Kurse, Workshops, Moderationen und Schulungen gelten:

  • Bis 14 Tage vor Termin: kostenfrei
  • 13 bis 7 Tage vor Termin: 50 Prozent des Auftragswerts
  • Weniger als 7 Tage: 100 Prozent des Auftragswerts

Für Projekte und Beratungen gilt:
Es werden der bis zum Zeitpunkt der Absage angefallene Aufwand sowie externe Kosten verrechnet.

7.2 Durch VISIONZ

VISIONZ kann Termine aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt) verschieben. Bereits bezahlte Leistungen werden gutgeschrieben.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

8. Abnahme von Leistungen

Leistungen gelten als abgenommen, wenn:

  • die Kundschaft diese produktiv nutzt oder
  • innert 10 Tagen nach Lieferung keine Beanstandung erfolgt.

Beanstandungen müssen schriftlich und konkret erfolgen.

9. Nutzungsrechte und Urheberrechte

VISIONZ behält alle Urheber- und Eigentumsrechte an Konzepten, Texten, Strategien, Designs, Unterlagen, Schulungsinhalten und weiteren Arbeitsergebnissen, sofern nicht anders vereinbart wurde.
Die Kundschaft erhält ein nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
Eine Weitergabe, Bearbeitung oder Weiterverwendung ausserhalb des Vertragszwecks bedarf der schriftlichen Zustimmung.

10. Haftung

VISIONZ haftet nur für nachgewiesene direkte Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Ausgeschlossen ist jede Haftung für:

  • mittelbare oder indirekte Schäden
  • entgangenen Gewinn
  • Datenverluste
  • Folgeschäden
  • Schäden durch Drittleistungen
  • Schäden aufgrund fehlender Mitwirkung der Kundschaft

10.1 Haftung für kundenseitig geliefertes Material

Die Kundschaft stellt sicher, dass alle gelieferten Inhalte (Texte, Bilder, Daten usw.) frei von Rechten Dritter sind.
VISIONZ lehnt jegliche Haftung für Rechtsverletzungen durch kundenseitig geliefertes Material ab.

11. Vertraulichkeit und Datenschutz

VISIONZ behandelt alle nicht öffentlichen Informationen vertraulich und trifft angemessene organisatorische und technische Schutzmassnahmen.
Personendaten werden gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) verarbeitet.
Je nach Auftrag kann eine gesonderte Datenschutzvereinbarung erforderlich sein.

12. Einsatz externer Partner

VISIONZ kann externe Partner beiziehen.
VISIONZ haftet nur für eigene Leistungen, nicht für Leistungen externer Dritter.

13. Referenzen

VISIONZ darf abgeschlossene Projekte in allgemeiner Form als Referenz nennen.
Logos, Bildmaterial oder detaillierte Projektbeschreibungen dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung der Kundschaft verwendet werden.

14. Vertragsdauer und Kündigung

Mandate ohne feste Laufzeit können jederzeit mit 30 Tagen Frist auf Monatsende gekündigt werden.
Art. 404 OR bleibt vorbehalten.
Bereits erbrachte oder terminierte Leistungen sind vollständig zu bezahlen.

15. Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen Schweizer Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Kanton Aargau, sofern kein zwingendes Recht einen anderen Gerichtsstand vorsieht.

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